Liebe Angehörige von Patienten,
aufgrund der aktuellen Entwicklung der Fallzahlen und gehäufter Ausbruchssituationen in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in NRW gilt ab sofort ein generelles Besuchsverbot.
Ausnahmen sind nur möglich bei medizinischen und sozialen Sonderfällen, nach Absprache mit den behandelnden Chef- oder Oberärzt*innen sowie den pflegerischen Leitungen.
Die bisherigen Sonderregelungen für die Palliativstation, die Intensiv-, Observations- und Schlaganfallstation sowie die Regelungen für die Geburtshilfe und den Kreißsaal bleiben in Kraft.